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ADR Gefahrguttransport

Was ist ADR und wofür steht die Abkürzung?

  • ADR steht für Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route.

  • Es handelt sich um das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

  • Dieses Regelwerk legt die Vorschriften fest, wie gefährliche Güter sicher auf der Straße transportiert werden müssen, um Unfälle zu vermeiden und Mensch sowie Umwelt zu schützen.

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Welche Güter gelten als Gefahrgut?

  • Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, die bei der Beförderung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder wichtige Interessen darstellen können.

  • Das ADR unterteilt diese in neun Gefahrgutklassen (z.B. explosive Stoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, ätzende Stoffe). Jeder Stoff erhält eine eindeutige UN-Nummer und eine Klassifizierung.

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Wer benötigt einen ADR-Schein (ADR-Bescheinigung)?

  • Fahrzeugführer, die kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter (Stückgut, Schüttgut, Tanktransporte) auf der Straße transportieren, benötigen grundsätzlich eine ADR-Bescheinigung (umgangssprachlich ADR-Schein).

  • Die Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss eines IHK-anerkannten Basiskurses und einer entsprechenden Prüfung erworben.

  • Für bestimmte Arten von Transporten (z.B. Tank, radioaktive Stoffe) sind Aufbaukurse erforderlich.

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Was ist die "1000-Punkte-Regel" und die Freistellung nach ADR 1.1.3.6?

  • Die 1000-Punkte-Regel ist eine sogenannte Kleinmengenregelung (Freistellung nach ADR Unterabschnitt 1.1.3.6).

  • Sie ermöglicht den Transport begrenzter Mengen von Gefahrgütern unter vereinfachten Bedingungen, d.h. ohne Kennzeichnungspflicht des Fahrzeugs (orange Warntafeln) und ohne ADR-Schein für den Fahrer.

  • Wichtig: Trotz dieser Erleichterung müssen grundlegende Vorschriften (z.B. Unterweisung des Personals nach ADR 1.3, ordnungsgemäße Verpackung, Ladungssicherung, Beförderungspapier, Feuerlöscher) beachtet werden.

  • Die Punktzahl berechnet sich aus der Menge des Gutes und der zugehörigen Beförderungskategorie.

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Welche Ausrüstung ist im Fahrzeug vorgeschrieben?

Die vorgeschriebene Ausrüstung hängt von der beförderten Gefahrgutmenge und -klasse ab.

Bei kennzeichnungspflichtigem Transport (über 1000 Punkte):

  • Vorschriftsmäßige Feuerlöscher (Anzahl und Größe nach ADR).

  • Persönliche Schutzausrüstung pro Besatzungsmitglied (Warnweste, tragbares Beleuchtungsgerät, Schutzhandschuhe, Augenschutz).

  • Zusätzliche Ausrüstung (z.B. Unterlegkeil, Warndreiecke).

  • Ggf. spezielle Ausrüstung für bestimmte Klassen (z.B. Notfallfluchtmaske für giftige Gase).

Bei Transporten unter 1000 Punkten (Freistellung):

  • Ein 2 kg Feuerlöscher ist in der Regel verpflichtend.

  • Die Unterweisung nach ADR 1.3 ist obligatorisch.

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Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?

  • Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (z.B. als Absender, Beförderer, Verlader), müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten (GGB) bestellen.

  • Der GGB ist eine speziell geschulte Person, die für die Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriftenzuständig ist und das Unternehmen berät.

  • Für Kleinstbetriebe oder bei Transporten unterhalb der Freistellungsgrenzen gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht.

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Wie lange ist der ADR-Schein gültig?

  • Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre ab dem Datum der erfolgreichen Prüfung gültig.

  • Zur Verlängerung muss innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf ein Auffrischungskurs mit anschließender erfolgreicher Prüfung absolviert werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die ADR-Vorschriften?

  • Die Missachtung der ADR-Vorschriften (z.B. falsche Kennzeichnung, fehlende Papiere, ungeschulter Fahrer) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Dies kann zu empfindlichen Bußgeldern für den Fahrer und das Unternehmen führen. Im schlimmsten Fall drohen Stilllegung des Fahrzeugs und strafrechtliche Konsequenzen.

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