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Brandschutz München
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Offizieller Partner der Feuerschutz JOCKEL GmbH & Co. KG

Alles Wichtige zum Brandschutzhelfer
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Was ist ein Brandschutzhelfer?
Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte und ausgebildete Person im Betrieb. Seine Hauptaufgabe ist es, im Falle eines Brandes gezielte Erstmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören die Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Unterstützung bei der sicheren Evakuierung der Beschäftigten. Der Brandschutzhelfer agiert als Ersthelfer im Brandschutz, bis die Feuerwehr eintrifft.
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Ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern Pflicht?
Ja. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) und wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden und zu benennen.
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Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Die ASR A2.2 gibt eine klare Richtlinie vor: Mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Wichtig: Dies ist ein Mindestwert für Betriebe mit normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung (z.B. durch Umgang mit brennbaren Stoffen, Schweißarbeiten oder in Betrieben mit vielen schutzbedürftigen Personen) ist eine höhere Anzahl erforderlich. Auch Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden, damit zu jeder Zeit genügend Helfer anwesend sind.
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Was sind die Aufgaben eines Brandschutzhelfers?
Die Aufgaben lassen sich in zwei Bereiche gliedern:
Im Brandfall (operative Aufgaben):
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Alarmierung: Sicherstellung der Alarmierung der Feuerwehr (Notruf 112).
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Brandbekämpfung: Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern oder Wandhydranten, ohne sich selbst zu gefährden.
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Evakuierung: Unterstützung bei der schnellen und sicheren Räumung des Gebäudes.
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Hilfeleistung: Einweisen der eintreffenden Feuerwehr und Informieren über die Lage.
Im Normalbetrieb (präventive Aufgaben):
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Vorbeugung: Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bei der Prävention.
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Kontrolle: Achten auf freie Flucht- und Rettungswege sowie auf die Zugänglichkeit von Feuerlöscheinrichtungen.
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Aufmerksamkeit: Erkennen von Brandgefahren im Arbeitsalltag und Melden von Mängeln.
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Wie läuft die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ab?
Die Ausbildung ist in der DGUV Information 205-023 geregelt und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Die Gesamtdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten für die Theorie und zusätzlich eine praktische Übung.
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Theoretischer Teil (mind. 2 UE):
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Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
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Betriebliche Brandschutzorganisation
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Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
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Gefahren durch Brände
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Verhalten im Brandfall
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Praktischer Teil:
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Löschübung: Praktische Handhabung eines Feuerlöschers an einem Brandsimulator (z.B. gasbetriebener Fire-Trainer). Jeder Teilnehmer muss selbst eine Löschübung durchführen.
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Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Die Ausbildung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere:
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Brandschutzbeauftragte mit entsprechender Ausbildung.
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit passender Fortbildung.
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Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Universitätsstudium in der Fachrichtung Brandschutz.
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Ausbilder von Feuerwehren oder externen Bildungsanbietern, die ihre Fachkunde nachweisen können.
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Muss das Wissen regelmäßig aufgefrischt werden?
Ja. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung der Ausbildung in regelmäßigen Abständen, um die Kenntnisse aufzufrischen. Ein Intervall von 3 bis 5 Jahren wird empfohlen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (z.B. neue Verfahren, neue Brandgefahren) oder nach einem Brandereignis kann eine frühere Wiederholung sinnvoll sein.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Brandschutzbeauftragten?
Brandschutzhelfer: Ist ein "Ersthelfer" für den Brandfall, der operative Aufgaben übernimmt. Die Ausbildung ist kurz und fokussiert auf die Erstmaßnahmen. Die Benennung ist für jeden Betrieb Pflicht.
Brandschutzbeauftragter: Ist ein speziell qualifizierter Berater des Arbeitgebers in allen Fragen des Brandschutzes. Er hat eine umfassende Ausbildung, erstellt Brandschutzordnungen, plant und organisiert den betrieblichen Brandschutz. Die Bestellung ist nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben (z.B. in Sonderbauten nach Baurecht oder bei erhöhter Brandgefahr).