
Adresse
Gardolostr. 5
85375 Neufahrn Bei Freising
Brandschutzbeschilderung
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Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine vereinfachte, grafische Darstellung eines Gebäudeteils oder einer Etage. Er zeigt den Betrachterstandort und visualisiert unmissverständlich den schnellsten und sichersten Weg zu einem Ausgang ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
Zusätzlich verzeichnet der Plan die Standorte von:
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Brandbekämpfungsmitteln (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten)
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Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Verbandskasten, Defibrillator)
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Alarmierungseinrichtungen (z.B. Druckknopfmelder)
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Sammelstellen außerhalb des Gebäudes
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Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?
Pflicht zur Erstellung und zum Aushang von Flucht- und Rettungsplänen wird durch die Gefährdungsbeurteilungermittelt. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sind Pläne insbesondere dann erforderlich, wenn:
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die Fluchtwegführung unübersichtlich ist (z.B. durch verwinkelte, lange oder unklare Wege).
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ein hoher Anteil an ortsunkundigen Personen im Gebäude ist (z.B. in Hotels, Krankenhäusern, Einkaufszentren, öffentlichen Einrichtungen).
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in den Räumlichkeiten besondere Gefahren bestehen (z.B. durch Gefahrstoffe in Laboren oder Produktionsstätten).
Unabhängig davon fordern auch spezielle Bauvorschriften (z.B. für Hochhäuser, Versammlungs- oder Verkaufsstätten) solche Pläne.
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Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Flucht- und Rettungspläne müssen von einer fachkundigen Person erstellt werden. Diese Person muss über die notwendigen Kenntnisse der relevanten Vorschriften, insbesondere der DIN ISO 23601 und der ASR A2.3, sowie über die Grundsätze der grafischen Gestaltung und der Sicherheitskennzeichnung verfügen. In der Praxis wird diese Aufgabe oft von Brandschutzbeauftragten, Architekten oder spezialisierten Dienstleistern übernommen.
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Welche Inhalte und welches Aussehen sind vorgeschrieben?
Die Gestaltung und der Inhalt werden maßgeblich durch die internationale Norm DIN ISO 23601 geregelt. Die wichtigsten Anforderungen sind:
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Überschrift: Der Plan muss die Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ tragen.
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Grundriss: Eine vereinfachte, aber maßstabsgerechte Darstellung des Gebäudegrundrisses. Wände sind als schmale, tragende Bauteile als breite Linien darzustellen.
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Standort des Betrachters: Ein blauer Punkt mit der Beschriftung „Standort“.
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Farbgebung: Fluchtwege sind in leuchtendem Grün (RAL 6032) darzustellen. Der Hintergrund des Plans sollte weiß oder nachleuchtend sein.
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Symbole: Alle Sicherheitszeichen (für Rettung, Brandschutz, Erste Hilfe) müssen der aktuellen Norm DIN EN ISO 7010 entsprechen.
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Verhaltensregeln: Der Plan muss klare Anweisungen zum Verhalten im Brandfall und bei Unfällen enthalten.
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Legende: Eine Legende muss alle verwendeten Symbole erklären.
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Plankopf: Angaben zum Gebäude, Geschoss, Ersteller, Erstellungs- und Revisionsdatum sind Pflicht.
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Wo müssen die Pläne aufgehängt werden?
Flucht- und Rettungspläne müssen an strategisch wichtigen und gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt werden. Typische Orte sind:
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Eingangsbereiche und Foyer
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Vor Aufzügen und in Treppenräumen
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In Flurkreuzungen und an langen Fluren
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In Pausen-, Bereitschafts- und Gemeinschaftsräumen
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In Hotel- oder Patientenzimmern
Die Pläne müssen fest angebracht und dauerhaft beleuchtet oder aus nachleuchtendem Material gefertigt sein.
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Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne geprüft werden?
Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Eine formale Prüfung ist in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle zwei Jahre, durch eine fachkundige Person durchzuführen.
Eine sofortige Aktualisierung ist zwingend erforderlich, wenn:
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bauliche Veränderungen am Gebäude oder an den Wegen vorgenommen werden.
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sich die Nutzung der Räume ändert.
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die Standorte von Sicherheits- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen verlegt werden.
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sich die Sammelstelle ändert.
Die Überprüfung ist auf dem Plan zu dokumentieren.
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