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Unternehmen - Was Arbeitgeber wissen müssen

Warum ist betrieblicher Brandschutz so wichtig und wer ist dafür verantwortlich?

Brandschutz ist unverzichtbar, um Mitarbeiter und Besucher vor den Gefahren eines Brandes zu schützen, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Hauptverantwortung für alle Brandschutzmaßnahmen im Betrieb trägt immer der Arbeitgeber. Er ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 5, 10), der DGUV Vorschrift 1 und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Brände zu verhüten und im Ernstfall wirksam zu bekämpfen.

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Was sind die drei Säulen des betrieblichen Brandschutzes?

Der Brandschutz in einem Unternehmen stützt sich auf drei Säulen, die ineinandergreifen:

  • Baulicher Brandschutz: Alle Maßnahmen, die bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden umgesetzt werden. Dazu gehören Brandwände, feuerbeständige Decken und Türen sowie die Schaffung von Flucht- und Rettungswegen.

  • Anlagentechnischer Brandschutz: Technische Einrichtungen, die Brände erkennen, melden oder bekämpfen. Beispiele sind Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Sprinkleranlagen und Wandhydranten.

  • Organisatorischer Brandschutz: Dieser Bereich regelt das Verhalten der Menschen im Gebäude und umfasst alle nicht-baulichen und nicht-technischen Maßnahmen. Er ist der Kern der täglichen Verantwortung des Arbeitgebers.

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Was gehört zum organisatorischen Brandschutz?

Der organisatorische Brandschutz ist der aktivste Teil und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen:

  • Brandschutzordnung (nach DIN 14096): Ein Regelwerk, das das Verhalten im Brandfall festlegt.

  • Flucht- und Rettungspläne: Visuelle Darstellungen der Fluchtwege.

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern: Gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung im Ernstfall.

  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten: Ein speziell qualifizierter Berater für den Arbeitgeber (oft bei besonderen Gefährdungen erforderlich).

  • Mitarbeiterunterweisung: Regelmäßige Schulung aller Beschäftigten.

  • Gefährdungsbeurteilung: Die systematische Ermittlung von Brandgefahren und Festlegung von Schutzmaßnahmen.

  • Bereitstellung und Wartung von Feuerlöschern.

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie die Basis von allem?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz systematisch ermitteln, welche Brandgefahren bestehen (z. B. durch entzündliche Materialien, elektrische Geräte, menschliches Fehlverhalten). Aus dieser Analyse leitet er alle notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ab. Sie ist die Grundlage für das gesamte Brandschutzkonzept und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

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Braucht mein Unternehmen Brandschutzhelfer?

Ja. Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ muss jedes Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Als Richtwert gilt:

  • Mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z.B. in einem typischen Büro).

  • Eine höhere Anzahl bei erhöhter Brandgefährdung (z.B. durch Schichtbetrieb, besondere Gefahrenstoffe oder eine hohe Anzahl an Besuchern).

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse im Umgang mit Feuerlöschern und in der Evakuierung von Gebäuden.

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Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?

Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht in jedem Unternehmen Pflicht. Die Notwendigkeit ergibt sich meist aus:

  • Landesbaurecht: Für bestimmte Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hochhäuser oder große Verkaufsstätten.

  • Forderung des Sachversicherers: Viele Versicherungen verlangen die Bestellung zur Risikominimierung.

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Bei besonders hohen Brandrisiken kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, einen zu bestellen.

Der Brandschutzbeauftragte hat eine beratende Stabsfunktion und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes.

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Was ist eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein dreiteiliges Regelwerk:

  • Teil A (Aushang): Richtet sich an alle Personen im Gebäude (Mitarbeiter, Besucher, Fremdfirmen). Er ist ein kurzer, prägnanter Aushang, der das Verhalten im Brandfall beschreibt (Ruhe bewahren, Melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch).

  • Teil B (für Mitarbeiter): Richtet sich an die eigenen Beschäftigten und wird ihnen in schriftlicher Form ausgehändigt. Er enthält detailliertere Anweisungen zur Verhinderung von Bränden und zum Verhalten im Ernstfall.

  • Teil C (für Fachkräfte): Richtet sich an Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer) und beschreibt die Umsetzung weiterführender Schutzmaßnahmen.

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Wie oft müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen und das richtige Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Die Evakuierung des Gebäudes sollte ebenfalls regelmäßig geübt werden. Neue Mitarbeiter müssen bereits bei der Einstellung unterwiesen werden.

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