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Wartung von Feststellanlagen - FSA

Was ist eine Feststellanlage (FSA)?

Eine Feststellanlage ist eine technische Einrichtung, die selbstschließende Brand- oder Rauchschutztüren im geöffneten Zustand sicher hält (arretiert). Im Brandfall wird diese Arretierung durch Brandmelder (z.B. Rauchmelder) automatisch aufgehoben, sodass der Türschließer die Tür sicher schließen kann. Dies verhindert die Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile. Eine FSA besteht typischerweise aus einer Energieversorgung, einer Auslösevorrichtung, Brandmeldern und einer Feststellvorrichtung (z.B. einem Haltemagneten).

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Warum ist die Wartung von Feststellanlagen so wichtig?

Die regelmäßige Wartung ist aus mehreren Gründen von höchster Bedeutung:

  • Lebensrettende Funktion: Nur eine einwandfrei funktionierende Anlage stellt sicher, dass die Schutztüren im Ernstfall zuverlässig schließen und so Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten.

  • Gesetzliche Verpflichtung: Der Betreiber eines Gebäudes ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der Feststellanlage jederzeit sicherzustellen. Die Anforderungen sind in der Norm DIN 14677 und in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) klar definiert.

  • Versicherungsschutz: Im Schadensfall kann eine Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn kein Nachweis über die ordnungsgemäße Wartung der Anlage vorliegt.

  • Vermeidung von Manipulation: Eine funktionierende FSA verhindert, dass Brandschutztüren unzulässig verkeilt oder blockiert werden – eine Handlung, die lebensgefährlich und sogar strafbar ist.

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Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft und gewartet werden?

Die Prüffristen sind in der DIN 14677 genau festgelegt und umfassen zwei verschiedene Intervalle:

  • Mindestens einmal monatlich: Eine Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person des Betreibers.

  • Mindestens einmal jährlich: Eine vollständige Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen(einen qualifizierten Fachbetrieb).

Alle Prüfungen und Wartungsarbeiten müssen lückenlos in einem Prüfbuch dokumentiert werden.

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Wer darf eine Feststellanlage warten und prüfen?

Die Zuständigkeiten sind klar getrennt:

  • Monatliche Funktionsprüfung: Diese darf eine eingewiesene Person durchführen. Dies ist in der Regel ein Mitarbeiter des Betreibers (z. B. der Hausmeister), der vom Errichter der Anlage oder einer anderen Fachkraft nachweislich in die Bedienung und Prüfung der spezifischen Anlage eingewiesen wurde.

  • Jährliche Wartung: Diese muss zwingend von einer „Fachkraft für Feststellanlagen“ durchgeführt werden. Dies sind zertifizierte Experten von Fachfirmen, die über einen Kompetenznachweis nach DIN 14677 verfügen und mit den elektrotechnischen und mechanischen Komponenten sowie den geltenden Vorschriften vertraut sind

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Was wird bei der jährlichen Wartung gemacht?

Bei der jährlichen Wartung durch die Fachkraft werden alle Komponenten der Anlage systematisch überprüft. Dazu gehören unter anderem:

  • Auslösung prüfen: Testweises Auslösen der Anlage über jeden angeschlossenen Brandmelder (z.B. mit Prüfaerosol).

  • Manuelle Auslösung: Kontrolle des Handauslösetasters.

  • Tür und Schließer: Überprüfung, ob die Tür nach der Auslösung sauber und ohne Hindernisse schließt und ob der Türschließer korrekt eingestellt ist.

  • Stromversorgung: Messung und Prüfung der Notstromversorgung (Akkus).

  • Komponenten: Sichtprüfung aller Bauteile auf Beschädigung, festen Sitz und Verschmutzung.

  • Dokumentation: Detaillierte Protokollierung aller Prüfschritte und Ergebnisse im Prüfbuch.

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Was passiert, wenn die Wartung vernachlässigt wird?

Die Vernachlässigung der vorgeschriebenen Prüfungen kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Sicherheitsrisiko: Im Brandfall versagt die Anlage, was die Ausbreitung von tödlichem Rauch zur Folge haben kann.

  • Rechtliche Folgen: Der Betreiber handelt ordnungswidrig und haftet im Schadensfall zivil- und unter Umständen auch strafrechtlich.

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Die Gebäudeversicherung kann die Regulierung eines Brandschadens ablehnen.

  • Beanstandung durch Behörden: Bei Brandschutzbegehungen durch die Bauaufsicht oder Feuerwehr führt eine mangelhaft gewartete Anlage zu Beanstandungen und Anordnungen zur Mängelbeseitigung.

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