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Brandschutz im Schwimmbad: Was Badbetreiber und Besucher wissen sollten

  • Autorenbild: Damian Lukaszczyk
    Damian Lukaszczyk
  • 15. Dez. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Schwimmbad – ob Hallenbad oder Erlebniswelt – steht für Spaß, Entspannung und Sport. Doch hinter der glitzernden Wasseroberfläche verbirgt sich eine komplexe Infrastruktur, die höchste Anforderungen an die Sicherheitstellt. Insbesondere der Brandschutz spielt in öffentlichen Bädern eine kritische Rolle, da sie als sogenannte Sonderbauten gelten und spezifische Risiken (wie hohe Feuchtigkeit, chemische Lagerung, große Personenanzahl) mit sich bringen.


Was ist im Brandschutzkonzept eines Schwimmbades besonders wichtig und worauf sollten sowohl Betreiber als auch Besucher achten?


Die Besonderheiten des Brandschutzes im Badbetrieb

Öffentliche Bäder müssen die Schutzziele der jeweiligen Landesbauordnungen sowie spezielle Richtlinien (wie die DGfdB Richtlinie R 25.11 Brandschutz im Bäderbau oder DGUV-Regeln) erfüllen. Da die standardisierten Bauordnungen oft nicht ideal auf die speziellen Gegebenheiten (große, offene Hallen, Nassbereiche) passen, ist ein individuelles Brandschutzkonzept unerlässlich.


1. Rettungswege und Brandabschnitte

Die Rettung von Menschen hat oberste Priorität. Dies ist in einer feuchten Umgebung, in der viele Menschen in Badekleidung und barfuß unterwegs sind, besonders herausfordernd:


  • Flucht- und Rettungswege: Diese müssen klar gekennzeichnet und jederzeit frei von Hindernissen sein. Dazu gehören auch die Beckenumgänge und die Wege durch Umkleiden und Duschen.


  • Sicherheitsbeleuchtung: Bei Ausfall der Hauptbeleuchtung muss eine Sicherheitsbeleuchtung gewährleisten, dass Beckenumgänge, Fluchtwege und Technikräume sicher verlassen werden können.


  • Brandabschnitte: Große Hallenbäder müssen in Brandabschnitte unterteilt werden, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen. Besonders Saunen und Technikbereiche erfordern eine konsequente brandschutztechnische Trennung durch feuerbeständige Wände.


2. Bauliche und Technische Vorkehrungen

Die Bauweise selbst muss den erhöhten Anforderungen standhalten:


  • Baustoffe: Insbesondere in Dachkonstruktionen sollten nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden.


  • Lüftungsanlagen: Diese sind in Schwimmbädern essenziell, müssen aber im Brandfall so konzipiert sein, dass sie keine Brand- und Rauchweiterleitung begünstigen. Spezielle Brandfallsteuerungen sind notwendig.


  • Rauchabzug: Eine effektive Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist kritisch, um Fluchtwege rauchfrei zu halten und der Feuerwehr Löscharbeiten zu ermöglichen.


  • Elektrische Anlagen: Aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit gelten in Beckennähe (Bereiche 0, 1 und 2 gemäß DIN VDE 0100-702) besondere Anforderungen an die Schutzart (IP-Codes) und die Absicherung (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen - RCD).


3. Besondere Gefahrenbereiche

  • Technik- und Chlorgasräume: Die Lagerung und Verwendung von Chemikalien zur Wasseraufbereitung (z.B. Chlorgas) stellt ein hohes Risiko dar. Hier sind spezielle Sicherheitsanforderungen (z.B. Abluftanlagen, Prüflisten für Chlorungseinrichtungen gemäß DGUV) zu beachten.


  • Sauna- und Wellnessbereiche: Durch hohe Temperaturen und oft brennbare Materialien (Holz, Textilien) sind diese Bereiche besonders brandgefährdet. Es sind spezielle Brandmelder (die unempfindlich gegenüber Dampf und hohen Temperaturen sind) sowie ggf. Löschanlagen (wie Sprinkleranlagen) erforderlich.


Was Besucher und Mitarbeiter beachten müssen

Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Auch wenn die Betreiber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind, tragen alle Anwesenden zur Sicherheit bei:


Für Mitarbeiter

Für Badegäste

Brandschutzschulung: Regelmäßiges Training zu Melde- und Löschvorgängen.

Fluchtwege merken: Prägen Sie sich den nächstgelegenen Fluchtweg beim Betreten der Halle ein.

Regelmäßige Kontrolle: Tägliche Sichtkontrolle, ob Fluchtwege frei und Brandschutzeinrichtungen zugänglich sind.

Hinweise befolgen: Achten Sie auf Aushänge und Anweisungen des Badpersonals im Brandfall.

Notfallplanung: Kenntnis über die Bedienung von Brandmeldern und die sofortige Abschaltung von Gefahrenquellen (z.B. Saunaofen).

Ruhe bewahren: Im Alarmfall ruhig und zügig das Bad über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen.

Fazit

Der Brandschutz in öffentlichen Bädern ist ein komplexes Feld, das ständige Aufmerksamkeit erfordert. Da jedes Bad ein Sonderbau mit individuellen Risiken ist, ist ein maßgeschneidertes Brandschutzkonzept das A und O. Es muss sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die betrieblichen Abläufe (Lagerung, Rettung) berücksichtigen, um im Ernstfall Leben und Sachwerte zu schützen.

Sicherheit geht vor – immer und überall, auch unter Wasser!

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