Rechte und Pflichten für Mieter & Vermieter: Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
- ALFA Fire
- 3. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Ein Brand in einem Mehrfamilienhaus ist eine Schreckensvorstellung. Wenn es passiert, stellt sich neben dem Schock schnell die Frage nach der Verantwortung. Wurden alle Vorschriften eingehalten? Hätte der Brand verhindert werden können? Oft beginnt dann ein Streit zwischen Mietern und Vermietern.

Dabei ist die Sache klar geregelt, auch wenn sie auf den ersten Blick komplex erscheint. Brandschutz ist keine Einbahnstraße, sondern eine gemeinsame Aufgabe. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben klar definierte Rechte und Pflichten. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, wer wofür zuständig ist.
Die grundlegenden Pflichten des Vermieters
Der Vermieter steht in der Pflicht, ein grundsätzlich sicheres Gebäude zur Verfügung zu stellen. Seine Verantwortung liegt vor allem im baulichen und vorbeugenden Brandschutz.
1. Baulicher Brandschutz und Instandhaltung
Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Gebäude den gesetzlichen Brandschutzvorschriften (z.B. der jeweiligen Landesbauordnung) entspricht. Das bedeutet konkret:
Sichere Elektro- und Heizungsanlagen: Alle Installationen müssen fachgerecht installiert und gewartet sein. Bei bekannt gewordenen Mängeln (z.B. eine defekte Steckdose) muss der Vermieter diese umgehend beheben.
Brandschutztechnische Bauteile: Dinge wie Brandschutztüren im Keller oder feuerfeste Wände müssen vorhanden und funktionstüchtig sein.
Allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Der Vermieter hat die grundlegende Pflicht, Gefahrenquellen im Gebäude zu beseitigen und für einen sicheren Zustand zu sorgen.
2. Freie Flucht- und Rettungswege
Das Treppenhaus ist im Brandfall der wichtigste Fluchtweg. Der Vermieter muss sicherstellen, dass dieser Weg jederzeit frei und nutzbar ist. Er kann und muss über die Hausordnung das Abstellen von Gegenständen (Schuhschränke, Kinderwagen, Müll etc.) im Treppenhaus untersagen, wenn diese die Fluchtwegbreite einschränken. Auch muss er für eine funktionierende Beleuchtung sorgen.
3. Rauchmelder: Die Installation ist Vermietersache
In allen deutschen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen. Für den Einbau der Rauchmelder ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, korrekt mit funktionstüchtigen Geräten ausgestattet werden.
Die wichtigen Pflichten des Mieters
Mit der Anmietung der Wohnung übernimmt der Mieter die Verantwortung für seinen eigenen Wohnbereich und hat eine allgemeine Sorgfaltspflicht.
1. Allgemeine Sorgfaltspflicht und sicherer Umgang
Der Mieter muss die Wohnung so nutzen, dass keine Brandgefahren entstehen. Das ist der Kern seiner Verantwortung und umfasst den alltäglichen Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen:
Umgang mit Elektrogeräten: Keine überlasteten Mehrfachsteckdosen, keine defekten Kabel verwenden.
Offenes Feuer: Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen.
Küche: Den Herd beim Kochen im Auge behalten und Fettbrände durch richtiges Handeln vermeiden.
Lagerung: Keine leicht entzündlichen Materialien (z.B. Benzin) in der Wohnung oder im Keller lagern.
2. Rauchmelder: Die Wartung ist meist Mietersache
Hier liegt der häufigste Streitpunkt. Während der Vermieter für den Einbau zuständig ist, überträgt die Gesetzgebung in den meisten Bundesländern (darunter auch Bayern gemäß Art. 46 Abs. 4 BayBO) die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf den Mieter. Das bedeutet:
Regelmäßiger Test: Der Mieter muss den Rauchmelder regelmäßig (meist einmal jährlich) über den Testknopf auf seine Funktion überprüfen.
Freihalten: Die Öffnungen des Melders müssen frei von Staub oder Farbe sein.
Batteriewechsel: Ist die Batterie leer, muss der Mieter sie wechseln (sofern es kein Gerät mit Langzeitbatterie ist).
Ausnahme: Der Vermieter kann die Wartungspflicht durch eine vertragliche Vereinbarung selbst übernehmen und die Kosten dafür als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dies muss aber klar kommuniziert werden.
3. Fluchtwege aktiv freihalten
Der Mieter ist verpflichtet, die Anordnungen des Vermieters zur Freihaltung der Fluchtwege zu befolgen. Das bedeutet: Der eigene Schuhabtreter vor der Tür ist meist in Ordnung, der große Schuhschrank im Treppenhaus jedoch nicht.
4. Meldepflicht bei Mängeln
Bemerkt ein Mieter einen Mangel, von dem eine Brandgefahr ausgehen könnte (z.B. eine schmorende Steckdose, ein defektes Kabel im Treppenhaus), muss er dies dem Vermieter unverzüglich melden. Unterlässt er dies, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Klare Übersicht: Wer macht was?
Aufgabe | Verantwortlich: Vermieter | Verantwortlich: Mieter |
Baulicher Zustand (sichere Elektrik etc.) | ✔️ | (Meldepflicht bei Mängeln) |
Installation von Rauchmeldern | ✔️ | (Duldungspflicht des Einbaus) |
Wartung der Rauchmelder | (Kann die Pflicht übernehmen) | ✔️ (In den meisten Bundesländern) |
Freihaltung des Treppenhauses (Anordnung) | ✔️ | |
Keine Gegenstände im Fluchtweg abstellen | ✔️ | |
Sorgfältiger Umgang in der Wohnung | ✔️ | |
Beseitigung gemeldeter Mängel | ✔️ |
Fazit: Brandschutz ist Teamwork
Sicherheit im Mietshaus funktioniert nur, wenn beide Seiten ihre Verantwortung ernst nehmen. Der beste bauliche Brandschutz des Vermieters ist nutzlos, wenn der Mieter leichtfertig mit Feuer umgeht. Andersherum kann auch der vorsichtigste Mieter einen Brand durch eine veraltete Elektrik nicht verhindern.
Sprechen Sie miteinander! Als Mieter, melden Sie Mängel sofort. Als Vermieter, klären Sie Ihre Mieter über die Hausordnung und die Rauchmelder-Wartung auf. Offene Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme sind der effektivste Schutz für alle Bewohner.
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