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Das Brandschutzkonzept: Mehr als nur ein Dokument


Ein Brandschutzkonzept ist der rote Faden für die Sicherheit eines Gebäudes. Es ist ein maßgeschneidertes, umfassendes Dokument, das alle notwendigen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes für ein Bauvorhaben systematisch darstellt und aufeinander abstimmt. Man kann es sich wie ein Drehbuch für den Ernstfall vorstellen, das sicherstellt, dass alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen wie Zahnräder ineinandergreifen.

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Ziel ist es immer, die drei wichtigsten Schutzziele zu erreichen:


  1. Personenrettung: Die sichere Evakuierung aller Menschen im Gebäude zu ermöglichen.


  2. Sachwertschutz: Die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern, um Schäden am Gebäude und Inventar zu minimieren.


  3. Wirksame Löscharbeiten: Der Feuerwehr einen schnellen und sicheren Zugang für den Löscheinsatz zu ermöglichen.


Doch wann genau wird ein solches Konzept benötigt? Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich zwischen Neubauten und bestehenden Altbauten.

Brandschutz im Neubau: Von Anfang an sicher geplant


Bei Neubauten ist die Sache relativ klar geregelt. Grundsätzlich fordert die Baugenehmigungsbehörde für jedes Bauvorhaben einen Brandschutznachweis. Dieser belegt, dass die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) eingehalten werden.

Für Standardgebäude (z.B. die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser oder einfache Bürogebäude) reicht oft ein einfacher Brandschutznachweis, der von Architekten oder Fachingenieuren im Rahmen der Bauantragsplanung erstellt wird.

Ein detailliertes Brandschutzkonzept wird jedoch zwingend erforderlich, sobald es sich um einen Sonderbau handelt oder wenn von den Vorschriften der Landesbauordnung abgewichen werden soll.

Typische Beispiele für Sonderbauten, die ein Brandschutzkonzept benötigen:


  • Versammlungsstätten: Kinos, Theater, Konzertsäle, Stadien

  • Verkaufsstätten: Einkaufszentren und größere Supermärkte

  • Beherbergungsstätten: Hotels und Pensionen mit mehr als 12 Betten

  • Krankenhäuser und Pflegeheime

  • Hochhäuser (Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses mehr als 22 Meter über dem Gelände liegt)

  • Industrie- und Gewerbebauten mit hoher Brandgefahr oder großen Flächen

  • Tiefgaragen


Bei diesen Gebäuden sind die Standardregeln nicht ausreichend, um die komplexe Gefährdungslage abzubilden. Das Brandschutzkonzept analysiert die spezifischen Risiken und legt ein individuelles Schutzpaket fest.

Brandschutz im Altbau: Wann eine Nachrüstung nötig wird


Im Alt- oder Bestandsbau ist die Situation oft komplizierter. Viele ältere Gebäude genießen einen gewissen Bestandsschutz, solange sie nicht wesentlich verändert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht automatisch den heutigen, strengeren Vorschriften entsprechen. Dieser Bestandsschutz erlischt jedoch sofort, wenn bestimmte Änderungen vorgenommen werden.

Ein Brandschutzkonzept wird im Altbau insbesondere in folgenden Fällen gefordert:

Nutzungsänderung

Dies ist der häufigste Grund. Wenn aus einem alten Lager ein Büro-Loft, aus einer Scheune ein Wohnhaus oder aus einer Wohnung eine Arztpraxis wird, ändern sich die Risiken fundamental. Die Anzahl der Personen, die Brandlasten und die Anforderungen an Fluchtwege sind plötzlich völlig anders. Die Baubehörde verlangt dann ein Konzept, das die Sicherheit für die neue Nutzung nachweist.

Umfassende Sanierung oder Umbauten

Greifen Sie erheblich in die Bausubstanz ein – zum Beispiel durch Grundrissänderungen, den Einbau neuer Wände oder die Zusammenlegung von Einheiten – kann dies den Bestandsschutz gefährden. Insbesondere wenn tragende Bauteile oder die Fassade betroffen sind, wird eine Neubewertung der Brandschutzsituation fällig.

Festgestellte Mängel

Wenn bei einer Brandverhütungsschau oder durch einen Gutachter erhebliche Brandschutzmängel festgestellt werden, kann die Behörde die Erstellung eines Konzepts anordnen, um das Gebäude auf ein sicheres Niveau zu bringen.

Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung

Wurden über die Jahre Umbauten ohne Genehmigung durchgeführt, die den Brandschutz beeinträchtigen (z.B. das Verschließen eines Notausgangs), muss der ordnungsgemäße Zustand über ein Brandschutzkonzept wiederhergestellt werden.



Fazit

Ob Neubau oder Altbau – das Brandschutzkonzept ist ein zentrales Instrument, um die Sicherheit von Menschen und Werten zu gewährleisten. Während es im Neubau (insbesondere bei Sonderbauten) ein fester Bestandteil der Planung ist, wird es im Altbau zum entscheidenden Werkzeug, um bei Veränderungen die Sicherheit an moderne Standards anzupassen und rechtliche Konformität herzustellen. Es ist keine bürokratische Hürde, sondern eine verantwortungsvolle Investition in die Zukunftssicherheit einer Immobilie.

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