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Sa.: 9 - 20 Uhr
ARBEITSZEITEN
Wartung & Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren in München, Freising & Ingolstadt
Brandschutztüren und Brandschutztore (Feuerschutzabschlüsse) sind das Rückgrat des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe ist es, Wandöffnungen in Brandwänden im Ernstfall zuverlässig feuerhemmend oder feuerbeständig zu verschließen, Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten und die Ausbreitung von Flammen auf andere Brandabschnitte zu verhindern.
Verzieht sich das Türblatt, schließen Bänder nicht mehr selbsttätig oder ist die Dichtung porös, verliert der Abschluss seine Zulassung und Funktion. Bei ALFA FFS Brandschutz übernehmen wir die fachgerechte Prüfung, Instandhaltung und Einstellung Ihrer Brandschutztüren und -tore im Großraum München,Neufahrn, Freising und Ingolstadt – herstellerunabhängig, normkonform und rechtssicher.

Warum ist die regelmäßige Wartung Pflicht?
Als Arbeitgeber, Gebäudeeigentümer oder Verwalter tragen Sie die Betreiberverantwortung für die Funktionsfähigkeit aller Brandschutzeinrichtungen. Versagt ein Feuerschutzabschluss im Brandfall aufgrund mangelnder Wartung, drohen neben schweren Personen- und Sachschäden der Verlust des Versicherungsschutzes sowie strafrechtliche Konsequenzen.
Die Prüfung und Wartung unterliegt klaren Rechtsvorschriften und technischen Regeln:
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Arbeitsstättenregel ASR A1.7 („Türen und Tore“): Schreibt vor, dass kraftbetätigte sowie manuell betätigte Türen und Tore regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine sachkundige Person geprüft werden müssen.
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Landesbauordnung (BayBO) & Sonderbauvorschriften: Verlangen den dauerhaften Erhalt der bauaufsichtlichen Zulassung (z. B. T30, T60, T90 bzw. EI₂30, EI₂90 nach DIN EN 16034).
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Herstellervorgaben: Die Zulassungsbescheide des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) definieren die verbindlichen Instandhaltungsintervalle für das jeweilige Bauteil.
Unser Prüfumfang:
Was wir bei der Wartung kontrollieren
Selbstschließung
Prüfung, ob die Tür aus jedem Öffnungswinkel vollständig und sicher ins Schloss fällt (Überprüfung von Türschließer,Federband und Schließkraft).
Schließfolgeregelung
Bei zweiflügeligen Brandschutztüren muss sichergestellt sein, dass der Standflügel vor dem Gangflügel schließt, um eine dichte Fuge zu garantieren.
Dichtungen & Fugen
Kontrolle der umlaufenden Rauchschutz- und Brandschutzdichtungen (z. B. auf Quellverhalten im Brandfall, Risse oder Verhärtung).
Türblatt & Zarge
Prüfung auf Verzug, mechanische Beschädigungen, Schleifspuren am Boden sowie festen Sitz der Zargenbefestigung.
Beschläge, Schlösser & Bänder
Funktionskontrolle von Antipanikschlössern, Drückergarnituren, Bandunterkonstruktionen und Schmierstellen.
Kennzeichnung & Zulassung
Kontrolle des vorhandenen Zulassungsschildes (Prüfplakette des Herstellers an der Falz) auf Lesbarkeit.
Prüfplakette & Prüfprotokoll
Nach erfolgreicher Abnahme bringen wir die neue Prüfplakette an und händigen Ihnen ein detailliertes, rechtssicheres Prüfbuch für Behörden und Versicherungen aus.
