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ARBEITSZEITEN
Wartung & Prüfung von Feststellanlagen (FSA) in München, Freising & Ingolstadt
Feststellanlagen (FSA) sind das Herzstück des baulichen Brandschutzes. Sie ermöglichen einen barrierefreien Betriebsalltag, indem sie schwere Brandschutztüren und -tore offenhalten. Im Brandfall sorgt die FSA jedoch dafür, dass sich die Türen bei Rauchentwicklung sofort automatisch schließen, um lebensrettende Brandabschnitte zu bilden.
Als zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14677 übernimmt ALFA FFS Brandschutz die rechtssichere Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Feststellanlagen im gesamten Großraum München, Freising und Ingolstadt.

Das "Holzkeil-Risiko": Warum der sachgemäße Betrieb so wichtig ist
Immer wieder sieht man in Betrieben Brandschutztüren, die mit einem Holzkeil oder Feuerlöscher offengehalten werden.Achtung: Dies ist ein Straftatbestand! Eine blockierte Brandschutztür kann im Ernstfall Rauch und Feuer nicht aufhalten. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, führt das unsachgemäße Offenhalten zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes und zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.
Die einzig legale Lösung für offene Brandschutztüren ist eine funktionierende, regelmäßig geprüfte Feststellanlage.
Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten nach DIN 14677
Die Instandhaltung von Feststellanlagen ist gesetzlich streng geregelt. Die DIN 14677 schreibt präzise Prüfintervalle vor,die Sie als Betreiber zwingend einhalten und dokumentieren müssen:
Monatliche Sicht- und Funktionsprüfung
Jährlich (Wartung & Inspektion)
Diese kurze Kontrolle (z.B. Auslösen per Handtaster) muss mindestens einmal pro Monat durch den Betreiber oder eine von uns eingewiesene Person im Betrieb durchgeführt werden.
Mindestens alle 12 Monate muss die komplette Anlage durch eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen (wie das Team von ALFA FFS) gewartet werden. Hierbei werden Auslösemechanismen, Rauchschalter und Energieversorgung detailliert geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Austauschpflicht von Brandmeldern:
Wussten Sie, dass die in der FSA verbauten Rauchschalter ein gesetzliches "Ablaufdatum" haben? Gemäß DIN 14677 Teil 1 müssen punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation nach exakt 5 Jahren, und Melder mit automatischer Verschmutzungskompensation nach spätestens 8 Jahren zwingend ausgetauscht werden – völlig unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung noch funktionieren! Wir behalten diese Fristen für Sie im Blick und schützen Sie vor rechtlichen Fallstricken.
Unser Service für Ihre Sicherheit vor Ort
Prüfung der FSA nach DIN 14677
Kontrolle der Rauchschalter, Haftmagnete, Handauslösetaster und der Energieversorgung.
Reparatur & Austausch
Defekte Teile oder abgelaufene Rauchmelder tauschen wir bei Bedarf direkt und herstellerunabhängig aus.
Lückenlose Dokumentation
Sie erhalten ein rechtssicheres Prüfprotokoll für das Prüfbuch der Anlage, welches bei Begehungen durch die Bauaufsicht oder Feuerwehr vorgelegt werden muss. Zudem aktualisieren wir den obligatorischen Prüfaufkleber direkt an der Tür.
