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Brandschutz in Frankreich: Was Eigentümer und Mieter wissen müssen

  • Autorenbild: Damian Lukaszczyk
    Damian Lukaszczyk
  • 26. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Frankreich ist ein Traumziel für Auswanderer und Ferienhausbesitzer. Doch wer „La vie en rose“ genießen will, muss auch die bürokratischen und sicherheitstechnischen Realitäten kennen. Der Brandschutz in Frankreich (Sécurité incendie) unterscheidet sich in einigen Punkten wesentlich von den Regeln in Deutschland oder Österreich – besonders wenn es um Versicherungsschutz und Waldbrandprävention geht.

Paris

Hier ist Ihr Guide für ein sicheres Zuhause in der „Grande Nation“.


1. Die „Loi Morange“: Die Rauchmelder-Pflicht

Was in Österreich und Deutschland schrittweise eingeführt wurde, gilt in Frankreich seit 2015 flächendeckend durch das Gesetz „Loi Morange“.

DAAF – Das müssen Sie kennen

Der Rauchmelder heißt in Frankreich DAAF (Détecteur Avertisseur Autonome de Fumée).

Jede Wohnunterkunft (Haut- oder Ferienwohnsitz) muss mit mindestens einem funktionsfähigen Rauchmelder ausgestattet sein.

Wer ist zuständig? (Vermieter vs. Mieter)

Hier gibt es eine klare Regelung, die oft für Verwirrung sorgt:

  • Installation: Der Eigentümer muss den Rauchmelder kaufen und installieren. Auch wenn die Wohnung vermietet ist.

  • Wartung: Der Mieter (Bewohner) ist für den Batteriewechsel und den Funktionstest zuständig.

    • Ausnahme: Bei saisonalen Vermietungen (Ferienwohnungen, Airbnb) oder möblierten Wohnungen bleibt der Eigentümer für Wartung und Batterien zuständig.

Wichtig für die Versicherung: Nach der Installation muss der Versicherer schriftlich informiert werden, dass ein DAAF vorhanden ist. Ohne diese Meldung kann die Versicherung im Brandfall die Auszahlung verweigern oder eine extrem hohe Selbstbeteiligung verlangen.

2. „Le Ramonage“: Die Schornsteinfeger-Pflicht

In Frankreich ist die Kaminreinigung (Ramonage) extrem wichtig für den Versicherungsschutz. Anders als in Deutschland, wo der Schornsteinfeger („Kaminkehrer“) oft automatisch kommt, müssen Sie sich in Frankreich selbst darum kümmern.

  • Wie oft? Gesetzlich meist 1x pro Jahr vorgeschrieben (in manchen Regionen oder bei bestimmten Heizarten auch 2x, davon einmal während der Heizperiode).

  • Der Nachweis: Der Schornsteinfeger stellt ein „Certificat de ramonage“ aus. Bewahren Sie dieses gut auf! Im Falle eines Brandes ist es das erste Dokument, das die Versicherung sehen will.

  • Gefahr: Ohne Zertifikat gilt oft: Kein Geld bei Feuer durch Kaminbrand oder Ruß.


3. OLD: Die Pflicht zur Entbuschung (Waldbrandschutz)

Wenn Sie eine Immobilie im Süden Frankreichs (z.B. Provence, Côte d'Azur, Korsika) oder in waldnahen Gebieten besitzen, ist dieser Punkt der wichtigste des ganzen Artikels.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gilt die Obligation Légale de Débroussaillement (OLD).

Was bedeutet das?

Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Gelände rund um Ihr Haus von brennbarem Unterholz, trockenen Ästen und Sträuchern zu befreien.

  • Der Radius: In der Regel müssen 50 Meter rund um das Haus (manchmal bis zu 100 Meter) „gereinigt“ werden, selbst wenn dieser Radius über Ihre Grundstücksgrenze hinausgeht.

  • Zufahrtswege: Auch entlang der Zufahrtswege (10 Meter zu beiden Seiten) muss die Vegetation gekürzt werden, damit die Feuerwehr (Pompiers) sicher durchkommt.

Wer das nicht macht, riskiert nicht nur, dass sein Haus abbrennt, sondern auch hohe Geldstrafen (bis zu 30 € pro m² nicht gereinigter Fläche) und den Verlust des Versicherungsschutzes.


4. Feuerlöscher: Keine Pflicht, aber empfohlung

Für private Wohnhäuser (Habitations individuelles) besteht in Frankreich – anders als für Hochhäuser oder Gewerbe – keine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher zu besitzen.

Dennoch wird empfohlen:

  • Ein 6-Liter-Löscher (Wasser mit Zusatz oder Schaum) pro Etage.

  • Eine Löschdecke in der Küche.

  • Achten Sie auf die Norm NF (Norme Française) oder CE.

Sonderfall Auto: Auch im PKW ist der Feuerlöscher in Frankreich keine Pflicht, aber dringend empfohlen. Warnwesten und Warndreieck sind hingegen striktes Muss.


5. Im Notfall: Die wichtigsten Nummern und Vokabeln

Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Die französischen Feuerwehrleute (Sapeurs-Pompiers) sind oft militärisch organisiert (in Paris und Marseille) und sehr professionell.


Notrufnummern:

  • 18: Sapeurs-Pompiers (Feuerwehr – für Brände und Unfälle)

  • 112: Europäischer Notruf (spricht oft auch Englisch/Deutsch)

  • 114: Notruf per SMS (für Hörgeschädigte oder bei schlechtem Empfang)

Wichtiges Vokabular für den Notruf:

  • „Au feu !“ (Es brennt!)

  • „Il y a de la fumée.“ (Es gibt Rauch.)

  • „L'adresse est...“ (Die Adresse ist...)

  • „Il y a des blessés.“ (Es gibt Verletzte.)


Fazit

Brandschutz in Frankreich ist stark mit dem Versicherungsrecht verknüpft. Während Rauchmelder (DAAF) Pflicht sind, ist die Wartung oft Mietersache. Wer im ländlichen Süden wohnt, muss den „Débroussaillement“ (Rückschnitt der Vegetation) als Teil der jährlichen Gartenarbeit fest einplanen, um Haus und Hof vor Waldbränden zu schützen.


Überprüfen Sie am besten bei Ihrem nächsten Frankreich-Aufenthalt, ob Ihr „Certificat de ramonage“ aktuell ist und ob Ihre Versicherung den Nachweis über die Rauchmelder besitzt.

Bonne chance et restez en sécurité!

 
 
 

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